Key Take-Aways
Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte 2025 für Essenszuschuss und Unterkunft erneut deutlich angehoben, um auf die gestiegenen Verbraucherpreise zu reagieren.
Die erhöhten Sachbezugswerte 2025 beziehen sich auf Leistungen des Arbeitgebers, die Mitarbeitende für Verpflegung und Unterkunft erhalten. Diese attraktiven Zusatzleistungen werden nach dem Gesetz als Ersatz für Barlohn angesehen, deswegen gibt es dafür eigene Regelungen.
Die jährliche Festlegung von Sachbezugswerten soll sicherstellen, dass für Mitarbeitende, die regelmäßig statt Barlohn einen Sachbezug erhalten, ein einkommensgemäßer Sozialversicherungsbeitrag entrichtet wird.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Änderungen der Sachbezugswerte in Kraft treten und wie hoch die Sachbezugswerte 2025 für Verpflegung, Unterkunft und andere Sachbezüge sind.
Wie hoch sind die Sachbezugswerte 2025?
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sachbezugswerte für Kost und Logis 2025 deutlich gestiegen. Die weiteren Regelungen für Sachbezüge bleiben unverändert bestehen.
Sachbezugswerte 2025 Verpflegung
Aus rechtlicher Sicht ist der Verpflegungszuschuss, auch Essenszuschuss genannt, nach § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG) ein Sachbezug, der laut § 37b EstG pauschal zu besteuern ist.
Die Sachbezugswerte für Verpflegung betragen ab dem 1. Januar 2025 insgesamt 333 Euro pro Person. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten der Beschäftigten müssen Sie folgende Sachbezugswerte 2025 ansetzen:
Volljährige Beschäftigte, Auszubildende und volljährige Familienangehörige
- Frühstück: täglich 2,30 Euro, was monatlich (30 Tage) 69,00 Euro entspricht
- Mittag- und Abendessen: pro Mahlzeit 4,40 Euro, was monatlich je 132,00 Euro entspricht
Bei Vollverpflegung sind demnach pro Kalendertag 11,10 Euro anzusetzen, was auf den Monat umgerechnet einen Maximalwert von 333,00 Euro ergibt.
Für minderjährige Angehörige gilt ein reduzierter Sachbezug für Mahlzeiten 2025. Bei Vollverpflegung bewegt sich dieser je nach Alter monatlich zwischen 99,90 Euro und 266,40 Euro.
Sachbezug Unterkunft 2025
Inwiefern der Sachbezug Unterkunft 2025 zum Tragen kommt, hängt von der Beurteilung ab, ob es sich um eine Unterkunft oder um eine Wohnung handelt.
Wohnung
Überlässt ein Arbeitgeber Mitarbeitenden unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, ist die Höhe des Arbeitnehmeranteils der Miete entscheidend, ob es sich um einen Sachbezug handelt oder nicht.
Nach § 8 Absatz 2 Satz 12 des Einkommensteuergesetzes (EstG) gilt eine Wohnung nicht als Sachbezug, wenn der oder die Mitarbeitende mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts selbst bezahlt und dieser nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Sachbezugswert ansetzen, der sich am ortsüblichen Mietpreis orientiert.
Unterkunft
Handelt es sich beim überlassenen Wohnraum um eine freie Unterkunft, die mit dem Zimmer eines Untermieters vergleichbar ist, oder ein Zimmer im Arbeitgeberhaushalt beziehungsweise in einer Gemeinschaftsunterkunft, muss die Bewertung des geldwerten Vorteils mittels des Sachbezugswerts erfolgen.
Das sind die Sachbezugswerte 2025 für Unterkunft:
Unterbringung in einer freien Unterkunft:
- Volljährige Beschäftigte: 9,40 Euro täglich, was 282,00 Euro monatlich entspricht
- Jugendliche und Azubis: 7,99 Euro täglich, was 239,70 Euro monatlich entspricht
Unterbringung im Arbeitgeberhaushalt beziehungsweise in einer Gemeinschaftsunterkunft:
- Volljährige Beschäftigte: 7,99 Euro täglich, was 239,70 Euro monatlich entspricht
- Jugendliche und Azubis: 6,58 Euro täglich, was 197,40 Euro monatlich entspricht
Wichtig: Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit können Sie ab einer Abwesenheitsdauer von acht Stunden Aufwendungen für Verpflegung und Übernachtung zu 100 Prozent steuerfrei erstatten. Für die Mitarbeitenden bedeutet dies Kost und Logis frei.
Ab wann gelten die Sachbezugswerte 2025?
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Seitdem stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 fest.
Die neuen Beträge für steuerfreie Sachbezüge werden zu Jahresbeginn wirksam. Ab dem 1. Januar 2025 müssen HR-Abteilungen und Arbeitgeber die erhöhten Sachbezugswerte 2025 berücksichtigen.
Was sind Sachbezugswerte?
Sachbezugswerte beziehungsweise Sachbezüge sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die den Beschäftigten einen geldwerten Vorteil bringen, aber nicht in Form einer Geldleistung erbracht werden.
Die Sachbezugswerte 2025 spielen für Unternehmen und Mitarbeitende eine wichtige Rolle, da anhand der aktuellen Werte die Sozialabgaben für die erhaltenen Sachleistungen berechnet werden. Die Höhe der Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft wird von der Bundesregierung jedes Jahr neu festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass für die regelmäßig erhaltenen Sachleistungen ein einkommensgemäßer Sozialversicherungsbeitrag entrichtet wird.
Sachbezugswerte sorgen dafür, dass die Sachbezüge zum gezahlten Arbeitslohn hinzugezählt werden. So haben die Beschäftigten bei Eintritt des Versicherungsfalls Anspruch auf volle Leistungen aus der Kranken-, Pflege- und Renten- sowie Arbeitslosenversicherung, die ihrem Verdienst inklusive gezahlter Sachbezüge entsprechen.
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.
Die aktuelle Fassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung bildet die Grundlage für die Sachbezugswerte 2025, die Sie bei geförderten Mahlzeiten und Unterkünften heranziehen müssen.
Verbraucherpreisindex dient als Berechnungsgrundlage
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt jährlich den Wert der Sachbezüge gemäß dem derzeitigen Preisniveau fest. Dabei wird der tatsächliche Verkehrswert der jeweiligen Sachbezüge herangezogen.
Die aktuellen Sachbezugswerte 2025 für Verpflegung und Unterkunft wurden auf Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 angepasst. Festgeschrieben wurden sie in der 15. Verordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
Wofür gelten Sachbezugswerte?
Da es für die verschiedenen Sachbezüge eigene Regelungen gibt, erklären wir im Folgenden die Unterschiede.
Welche Sachbezüge gibt es?
Viele Unternehmen setzen Sachbezüge ein, um den Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt attraktive Sachleistungen zukommen zu lassen. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Person sind die Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.
Diese steuerfreien Sachbezüge 2025 sind beliebte Mitarbeiter-Benefits:
- Essensmarken
- Tankgutscheine
- Zuschüsse für die Kinderbetreuung
- Internetpauschale für die Arbeit im Home-Office
- Wertgutscheine für Waren oder Dienstleistungen
Anwendungsfälle der Sachbezugswerte 2025
Im Gegensatz zu den steuerfreien Sachbezügen gibt es Sachleistungen des Arbeitgebers, die nicht als Einzelleistungen abrechenbar sind und zudem die steuerliche Freigrenze von 50 Euro pro Monat übersteigen. In diesen Fällen greifen die Sachbezugswerte 2025:
Verpflegung: kostenfreie oder bezuschusste Mahlzeiten in der Kantine des Unternehmens oder in externen Gaststätten
Unterkunft: kostenlos zur Verfügung gestellter Wohnraum, Zuschüsse für Mietzahlungen, vergünstigte Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
Mobilität: Jobtickets für den ÖPNV, Kilometerpauschale beim Auto, Firmenwagen
Zusatzversicherungen: Unfall-, Krankenzusatz-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherungsschutz
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Für wen gelten die neuen Werte für Sachbezüge 2025?
Die aktuellen Sachbezugswerte 2025 gelten für alle Beschäftigten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte, Minijobber oder Auszubildende handelt.
Für minderjährige Angehörige oder Beschäftigte gelten bei den Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft teilweise eigene Werte, die wir weiter oben ausführlich beschrieben haben.
Steuerliche Behandlung
Die Änderungen der Sachbezugswerte 2025 beschränken sich auf die Bereiche Verpflegung und Unterkunft, die steuerlichen Regelungen für andere Sachbezüge bleiben davon unberührt.
Pauschalbesteuerung von Sachbezugswerten
Nach § 8 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EstG) stellen Sachbezüge steuer- und sozialversicherungspflichtige Einnahmen dar. Sind Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft nicht als einzeln erfassbare Essens- oder Übernachtungszuschüsse erkennbar, fallen sie nicht unter die Freigrenze für Sachbezüge. Hier gelten die Sachbezugswerte 2025. Die Sachbezüge Verpflegung und Unterkunft können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
Freigrenze für Sachbezüge
Die Freigrenze für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Sachbezüge 2025 liegt nach § 8 Absatz 2 EstG bei monatlich 50 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag können Sie Mitarbeitenden Sachleistungen zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
Vorsicht: Bei dem Betrag von 50 Euro pro Monat handelt es sich um eine steuerliche Freigrenze für Sachbezüge und nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Geldwerter Vorteil
Sachbezüge, die vom Arbeitgeber als Mitarbeiter-Benefits eingesetzt werden, bringen den Begünstigten einen geldwerten Vorteil, der steuerrechtlich wie Lohn behandelt wird. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Person und Monat handelt es sich jedoch um Bagatellbeträge, die steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Geförderte Mahlzeiten in der unternehmenseigenen Kantine und die vergünstigte oder kostenfreie Unterbringung in einer firmeneigenen Unterkunft werden als Ersatz für einen Teil des Barlohns aufgefasst. Sie sind in der Regel steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende
Sachbezüge sind für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen von Vorteil, daher erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit.
Diese Vorteile haben Sie als Arbeitgeber
- Indem Sie sich als fürsorglicher Arbeitgeber präsentieren, steigt die Attraktivität Ihres Unternehmens für Bewerbende.
- Durch die gezeigte Wertschätzung verbessern Sie die Mitarbeiterbindung.
- Attraktive Mitarbeiter-Benefits fördern ein gutes Arbeitsklima, was sich positiv auf die Motivation und Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten auswirkt.
So profitieren die Mitarbeitenden
- Sachbezüge sind freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers und stellen bei richtiger steuerlicher Behandlung eine effektive Form der Nettolohnoptimierung dar.
- Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung sind Sachbezüge ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung des Arbeitgebers.
- Sachbezüge, wie kostenlos zur Verfügung gestellter Wohnraum oder ein Dienstwagen, bringen Vorteile für die ganze Familie.
Praktische Umsetzung am Beispiel Essenszuschuss – mit Circula
Die Versteuerung von Sachbezügen ist nicht immer einfach. HR-Abteilung und Buchhaltung sollten sich vor Gewährung von Sachbezügen unbedingt über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften informieren.
Ein Tool wie Circula erleichtert die korrekte Behandlung von Sachbezügen wie dem Essenszuschuss. Es ist einfach auszurollen und schnell einsetzbar.
So können Sie Ihren Beschäftigten ohne großen Aufwand eine gesunde Verpflegung bieten und kommen in den Genuss von vielen Vorteilen.
Fazit
Sachbezüge sind eine attraktive Möglichkeit, um den Beschäftigten Ihre Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen. Für die Sachbezüge Verpflegung und Unterkunft müssen Sie bei der Abrechnung die Sachbezugswerte 2025 heranziehen. Diese orientieren sich an den aktuellen Verbraucherpreisen und sind mindestens bis Ende 2025 gültig.
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