Sachbezug

Steuerfreie Gutscheine

Mitarbeitende können monatlich einen Wertgutschein im Wert von 50 € bei Partner-Shops ihrer Wahl auswählen. Arbeitgeber können damit individuell auf die Wünsche ihres Teams eingehen und gleichzeitig die Employer Brand stärken.

Einer der beliebtesten Benefits

So einfach wie Online-Shopping

Jeden Monat steht Ihren Mitarbeitenden ein Gutschein-Budget von maximal 50 € pro Person zur Verfügung. 
Sie können dieses Budget individuell anpassen, falls Sie noch weitere Sachbezüge an Ihr Team ausgeben. 
Laut unserem Benefits Report 23/24 zählt der Sachbezug zu den Top 3 der attraktivsten Benefits.

Individuelle Wünsche

Ihr Team bestimmt selbst, ob und wofür sie Gutscheine bestellen wollen.

Kumulierbar

Die Gutscheine haben eine lange Gültigkeitsdauer und können angesammelt werden.

Schnell einsetzbar

Bestellen Sie Ihren Gutschein bis zum 20. Kalendertag und Sie erhalten ihn noch im selben Monat.

Breite Vielfalt an Shops

Beliebte Marken wie Rewe, Ikea und Aral gehören zu unserem Partner-Netzwerk, das wir stetig ausbauen.

Flexibel einlösbar

Geeignet für jede Art des Shoppings, egal ob Online mit Code oder in der Filiale.

Rechtskonform

Unsere Sachbezugslösung ist rechtskonform, d.h. auch jeder einzelne Gutscheinpartner.

Ein Gutschein pro Monat. Unbegrenzt viele Wünsche pro Jahr.

Ihre Mitarbeitenden können selbst entscheiden, wofür sie ihren Benefit ausgeben wollen.

600 €
mehr Netto pro Jahr
Steuer­frei
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

In 3 einfachen Schritten
zum Sachbezug.

Nutzer einladen & Benefits zuweisen

Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits Gruppen“ zu.

Ein Gutschein pro Monat

Mitarbeitende bestellen bequem per App ihren Wunschgutschein und können diesen sofort oder später einlösen. Die Wertgutscheine sind kumulierbar.

Datenübertragung an die Lohnbuchhaltung

Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.

Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.

Probieren Sie es selbst aus

In wenigen Schritten zum Sachbezug. In unserer interaktiven Produkt-Demo zeigen wir Ihnen, wie einfach dieser Benefit in der Praxis ist.

Einfach & flexibel

Die Unternehmensberatung MaibornWollf hat für ihre Mitarbeitenden ein Benefits-Programm eingeführt, dass sich flexibel an ihren Wünschen anpasst, sodass es sehr gut angenommen wird.

Über 7.000 positive Reviews zeigen, dass wir überzeugen.

● FAQ

Alles, was Sie wissen müssen.

Was passiert, wenn ich in einem Monat keinen Gutschein bestellt habe?

In diesem Fall verfällt der Gutschein. Es ist nicht möglich, Gutscheine nachträglich zu bestellen oder gebündelt für mehrere Monate.

Müssen Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden?

Ja, üblicherweise müssen Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen sein. Wenn aber garantiert werden kann, dass alle Sachbezüger innerhalb der Freigrenze von 50 € pro Monat bleiben, kann darauf verzichtet werden. Circula bietet Unternehmen die Payslip-Integration an.

Ist ein Gutschein-Splitting möglich?

Nein, ein Splitting ist nicht möglich, da pro Monat nur ein Gutschein bestellt werden darf, gemäß BMF Schreiben.

Können mehrere Gutscheine zusammengezählt werden?

Nein, das ist rechtlich nicht möglich, da Mitarbeitenden pro Monat maximal 50 € in Form eines Gutscheins zur Verfügung stehen, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Das bedeutet, Sie können maximal 50 € auf einmal in Gutscheinform erhalten.

In manchen Fällen können Sie im Checkout-Prozess mehrere Gutschein-Codes auf einmal einlösen, aber dies liegt außerhalb der Verantwortung von Circula.

Wie viele Gutscheine kann ich monatlich erhalten?

Maximal ein Gutschein pro Monat. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im BMF Schreiben vom März 2022.

Welchen Wert haben die Gutscheine?

Seit dem 31.12.2021 sind Sachbezüge in Form von digitalen Gutscheinen bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Die Gutscheine in unserer App sind daher monatlich limitiert bis 50 €.

Was gilt als Sachbezug und kann durch die Gutscheine erworben werden?

Als Sachbezüge gelten laut dem Gesetzgeber geldwerte Waren und Dienstleistungen die nicht in Form von beispielsweise Gehalt ausgezahlt werden und in unserem Fall über dritte Anbieter erworben werden. Diese Gutscheine werden gegen eine Ware oder Dienstleistung beim Partner-Shop eingelöst, können jedoch nicht gegen Bargeld oder Gehalt eingetauscht werden.

Seit dem 01.01.2022 sind zudem Gutscheine von Online-Marktplätzen wie z.B. Amazon oder Zalando keine Sachbezüge mehr. Weiterführende Informationen zu den Einkommensarten finden Sie unter § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG.