Steuerfreie Gutscheine
Mitarbeitende können monatlich einen Wertgutschein im Wert von 50 € bei Partner-Shops ihrer Wahl auswählen. Arbeitgeber können damit individuell auf die Wünsche ihres Teams eingehen und gleichzeitig die Employer Brand stärken.
So einfach wie Online-Shopping
Jeden Monat steht Ihren Mitarbeitenden ein Gutschein-Budget von maximal 50 € pro Person zur Verfügung. Sie können dieses Budget individuell anpassen, falls Sie noch weitere Sachbezüge an Ihr Team ausgeben. Laut unserem Benefits Report 23/24 zählt der Sachbezug zu den Top 3 der attraktivsten Benefits.
Individuelle Wünsche
Ihr Team bestimmt selbst, ob und wofür sie Gutscheine bestellen wollen.
Kumulierbar
Die Gutscheine haben eine lange Gültigkeitsdauer und können angesammelt werden.
Schnell einsetzbar
Bestellen Sie Ihren Gutschein bis zum 20. Kalendertag und Sie erhalten ihn noch im selben Monat.
Breite Vielfalt an Shops
Beliebte Marken wie Rewe, Ikea und Aral gehören zu unserem Partner-Netzwerk, das wir stetig ausbauen.
Flexibel einlösbar
Geeignet für jede Art des Shoppings, egal ob Online mit Code oder in der Filiale.
Rechtskonform
Unsere Sachbezugslösung ist rechtskonform, d.h. auch jeder einzelne Gutscheinpartner.
Ein Gutschein pro Monat. Unbegrenzt viele Wünsche pro Jahr.
Ihre Mitarbeitenden können selbst entscheiden, wofür sie ihren Benefit ausgeben wollen.
In 3 einfachen Schrittenzum Sachbezug.
Nutzer einladen & Benefits zuweisen
Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits Gruppen“ zu.
Ein Gutschein pro Monat
Mitarbeitende bestellen bequem per App ihren Wunschgutschein und können diesen sofort oder später einlösen. Die Wertgutscheine sind kumulierbar.
Datenübertragung an die Lohnbuchhaltung
Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.
Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.
Probieren Sie es selbst aus
In wenigen Schritten zum Sachbezug. In unserer interaktiven Produkt-Demo zeigen wir Ihnen, wie einfach dieser Benefit in der Praxis ist.
Einfach & flexibel
Die Unternehmensberatung MaibornWollf hat für ihre Mitarbeitenden ein Benefits-Programm eingeführt, dass sich flexibel an ihren Wünschen anpasst, sodass es sehr gut angenommen wird.
Alles, was Sie wissen müssen.
In diesem Fall verfällt der Gutschein. Es ist nicht möglich, Gutscheine nachträglich zu bestellen oder gebündelt für mehrere Monate.
Ja, üblicherweise müssen Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen sein. Wenn aber garantiert werden kann, dass alle Sachbezüger innerhalb der Freigrenze von 50 € pro Monat bleiben, kann darauf verzichtet werden. Circula bietet Unternehmen die Payslip-Integration an.
Nein, ein Splitting ist nicht möglich, da pro Monat nur ein Gutschein bestellt werden darf, gemäß BMF Schreiben.
Nein, das ist rechtlich nicht möglich, da Mitarbeitenden pro Monat maximal 50 € in Form eines Gutscheins zur Verfügung stehen, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Das bedeutet, Sie können maximal 50 € auf einmal in Gutscheinform erhalten.
In manchen Fällen können Sie im Checkout-Prozess mehrere Gutschein-Codes auf einmal einlösen, aber dies liegt außerhalb der Verantwortung von Circula.
Maximal ein Gutschein pro Monat. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im BMF Schreiben vom März 2022.
Seit dem 31.12.2021 sind Sachbezüge in Form von digitalen Gutscheinen bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Die Gutscheine in unserer App sind daher monatlich limitiert bis 50 €.
Als Sachbezüge gelten laut dem Gesetzgeber geldwerte Waren und Dienstleistungen die nicht in Form von beispielsweise Gehalt ausgezahlt werden und in unserem Fall über dritte Anbieter erworben werden. Diese Gutscheine werden gegen eine Ware oder Dienstleistung beim Partner-Shop eingelöst, können jedoch nicht gegen Bargeld oder Gehalt eingetauscht werden.
Seit dem 01.01.2022 sind zudem Gutscheine von Online-Marktplätzen wie z.B. Amazon oder Zalando keine Sachbezüge mehr. Weiterführende Informationen zu den Einkommensarten finden Sie unter § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG.