Erholungsbeihilfe
für die ganze Familie
Fördern Sie die Erholung und Work-Life-Balance Ihrer Mitarbeitenden mit einem steueroptimierten Benefit von 156 € pro Jahr zzgl. Zuschüssen für Ehe- und Lebenspartner:in sowie Kinder.
Kleine Geste mit großer Wirkung
Erholte Mitarbeitende sind gesünder, zufriedener und am Ende auch produktiver. Belohnen Sie einmal im Jahr gute Arbeit mit der Erholungsbeihilfe
Ausgleich fördern
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung und bezuschussen Sie die Auszeit Ihrer Arbeitnehmer.
Employer Branding
Steigern Sie Ihre Attraktivität im Kampf um die Top-Talente und differenzieren Sie sich von Ihren Konkurrenten.
Kein Aufwand
Ein Mal im Jahr wird der Erholungsurlaub in der App digital eingereicht und automatisch erstattet.
Urlaub machen und Steuern sparen.
Mehr Netto im Urlaub
Ihre Mitarbeitenden profitieren in ihrem Traumurlaub mit mind. 156 € mehr Netto im Gepäck von einem steuerfreiem Gehaltsextra.
Steueroptimiert
Arbeitgebende sparen im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhungen durch Pauschalsteuer (25 %) und SV-Befreiung.
Einfach auszurollen
Implementierung in wenigen Stunden, Unterstützung beim Rollout durch Vertragsvorlagen, Trainings und Manuals.
Ihr Benefit
Partner Bonus
2 Kinder Bonus
Urlaub Start
Urlaub Ende
Einfacher geht's nicht
Sie hinterlegen in unserer App lediglich den Zeitraum Ihres Urlaubes und geben weitere Familienmitglieder an. Der Rest läuft von selbst.
Alle können profitieren
Bei diesem Benefit geht die Wertschätzung über die einzelnen Mitarbeitenden hinaus. Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Kinder erhalten ebenfalls Jahresprämien.
In 4 einfachen Schrittenzur Erholungsbeihilfe.
Nutzer einladen & Benefits zuweisen
Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits-Gruppen“ zu.
Urlaubstage bequem per App einreichen
Mitarbeitende können ein Mal im Jahr Erholungsurlaub einreichen (mindestens 7 Tage).. Belege über entstandene Kosten sind nicht erforderlich. Der Zuschuss gilt pauschal.
Datenübertragung an die Lohnbuchhaltung
Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.
Einmalige Auszahlung mit dem nächsten Gehalt
Der Urlaubszuschuss wird ein Mal pro Jahr gewährt.
Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.
Probieren Sie es selbst aus
In wenigen Schritten zur Erholungsbeihilfe. In unserer interaktiven Produkt-Demo zeigen wir Ihnen, wie einfach dieser Benefit in der Praxis ist.
Alles, was Sie wissen müssen.
Paragraph 40 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zur Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen regelt die Erholungsbeihilfe. Unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG heißt es, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben, soweit er Erholungsbeihilfen gewährt, wenn diese zusammen mit Erholungsbeihilfen, die in demselben Kalenderjahr früher gewährt worden sind, 156,00 Euro für den Arbeitnehmer nicht übersteigen. Neben dem Freibetrag von 156,00 Euro stehen Arbeitgebern für Ehegatten des Arbeitnehmers weitere 104,00 Euro und für jedes Kind weitere 52,00 Euro als Erholungsbeihilfe jährlich zur Verfügung.
Nein, Urlaubsgeld und Erholungspauschale unterscheiden sich und dürfen parallel gezahlt werden. Sie schließen sich nicht aus und sind beides freiwillige Maßnahmen des Arbeitgebers.
Der Betrag kann einmal im Kalenderjahr genutzt werden. Der Anspruch umfasst einmalig den gesamten Betrag. Es kann keine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg erfolgen.
Grundsätzlich kann jede Form der Erholung mithilfe der Erholungspauschale subventioniert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Urlaub an mindestens 7 aufeinander folgenden Arbeitstagen genommen wurde.
- 156 € für jede Mitarbeiter:in
- 104 € zusätzlich für Ehepartner:innen
- 52 € zusätzlich für jedes Kind
Beispiel: Herr Zukowski ist verheiratet und hat drei Kinder. Er fährt mit seiner Familie für zwei Wochen in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr kann er über die Circula App spielend leicht seine Erholungsbeihilfe beantragen. Im folgenden Monat erhält Herr Zukowski einmalig 416 € Erholungsbeihilfe von seinem Arbeitgeber zurückerstattet - steuer- und sozialabgabenfrei.