Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfe
für die ganze Familie

Fördern Sie die Erholung und Work-Life-Balance Ihrer Mitarbeitenden mit einem steueroptimierten Benefit von 156 € pro Jahr zzgl. Zuschüssen für Ehe- und Lebenspartner:in sowie Kinder.

Erholung und Urlaub

Kleine Geste mit großer Wirkung

Erholte Mitarbeitende sind gesünder, zufriedener und am Ende auch produktiver. Belohnen Sie einmal im Jahr gute Arbeit mit der Erholungsbeihilfe

Ausgleich fördern

Zeigen Sie Ihre Wertschätzung und bezuschussen Sie die Auszeit Ihrer Arbeitnehmer.

Employer Branding

Steigern Sie Ihre Attraktivität im Kampf um die Top-Talente und differenzieren Sie sich von Ihren Konkurrenten.

Kein Aufwand

Ein Mal im Jahr wird der Erholungsurlaub in der App digital eingereicht und automatisch erstattet.

Nettolohnoptimierung

Urlaub machen und Steuern sparen.

Mehr Netto im Urlaub

Ihre Mitarbeitenden profitieren in ihrem Traumurlaub mit mind. 156 € mehr Netto im Gepäck von einem steuerfreiem Gehaltsextra.

Steueroptimiert

Arbeitgebende sparen im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhungen durch Pauschalsteuer (25 %) und SV-Befreiung.

Einfach auszurollen

Implementierung in wenigen Stunden, Unterstützung beim Rollout durch Vertragsvorlagen, Trainings und Manuals.

Übersicht
364,00

Ihr Benefit

156,00€

Partner Bonus

156,00€

2 Kinder Bonus

156,00€

Urlaub Start

25.03.2024

Urlaub Ende

07.04.2024

Einfacher geht's nicht

Sie hinterlegen in unserer App lediglich den Zeitraum Ihres Urlaubes und geben weitere Familienmitglieder an. Der Rest läuft von selbst.

156,00 €
für Mitarbeitende
+52,00€
pro Kind
+104,00€
für Ehe-/ Lebenspartner

Alle können profitieren

Bei diesem Benefit geht die Wertschätzung über die einzelnen Mitarbeitenden hinaus. Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Kinder erhalten ebenfalls Jahresprämien.

In 4 einfachen Schritten
zur Erholungsbeihilfe.

Nutzer einladen & Benefits zuweisen

Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits-Gruppen“ zu.

Urlaubstage bequem per App einreichen

Mitarbeitende können ein Mal im Jahr Erholungsurlaub einreichen (mindestens 7 Tage).. Belege über entstandene Kosten sind nicht erforderlich. Der Zuschuss gilt pauschal.

Datenübertragung an die Lohnbuchhaltung

Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.

Einmalige Auszahlung mit dem nächsten Gehalt

Der Urlaubszuschuss wird ein Mal pro Jahr gewährt.

Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.

Probieren Sie es selbst aus

In wenigen Schritten zur Erholungsbeihilfe. In unserer interaktiven Produkt-Demo zeigen wir Ihnen, wie einfach dieser Benefit in der Praxis ist.

Über 7.000 positive Reviews zeigen, dass wir überzeugen.

● FAQ

Alles, was Sie wissen müssen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erholungspauschale?

Paragraph 40 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zur Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen regelt die Erholungsbeihilfe. Unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG heißt es, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben, soweit er Erholungsbeihilfen gewährt, wenn diese zusammen mit Erholungsbeihilfen, die in demselben Kalenderjahr früher gewährt worden sind, 156,00 Euro für den Arbeitnehmer nicht übersteigen. Neben dem Freibetrag von 156,00 Euro stehen Arbeitgebern für Ehegatten des Arbeitnehmers weitere 104,00 Euro und für jedes Kind weitere 52,00 Euro als Erholungsbeihilfe jährlich zur Verfügung.

Sind Urlaubsgeld und die Erholungspauschale das dasselbe?

Nein, Urlaubsgeld und Erholungspauschale unterscheiden sich und dürfen parallel gezahlt werden. Sie schließen sich nicht aus und sind beides freiwillige Maßnahmen des Arbeitgebers.

Wie häufig kann die Erholungspauschale genutzt werden?

Der Betrag kann einmal im Kalenderjahr genutzt werden. Der Anspruch umfasst einmalig den gesamten Betrag. Es kann keine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg erfolgen.

Welche Erholungsmaßnahmen können Mitarbeitende bezuschusst bekommen?

Grundsätzlich kann jede Form der Erholung mithilfe der Erholungspauschale subventioniert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Urlaub an mindestens 7 aufeinander folgenden Arbeitstagen genommen wurde.

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
  • 156 € für jede Mitarbeiter:in
  • 104 € zusätzlich für Ehepartner:innen
  • 52 € zusätzlich für jedes Kind

Beispiel: Herr Zukowski ist verheiratet und hat drei Kinder. Er fährt mit seiner Familie für zwei Wochen in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr kann er über die Circula App spielend leicht seine Erholungsbeihilfe beantragen. Im folgenden Monat erhält Herr Zukowski einmalig 416 € Erholungsbeihilfe von seinem Arbeitgeber zurückerstattet - steuer- und sozialabgabenfrei.