Konformität von Steuervorschriften
Etablieren Sie Konfromität der deutschen und internationalen Steuervorschriften.
Die vier Eckpunkte der GoBD
Zeitvorgaben für die Erfassung von Buchungen
Unveränderbarkeit von Aufzeichnungen und Nachvollziehbarkeit von Buchungen
Richtigkeit von Aufzeichnungen und Nachprüfbarkeit durch versierte Dritte
Verfügbarkeit und Aufbewahrung von Dokumenten
Systematisch sicher. 100% konform.Circula erfüllt deutsche Steuergesetze, DSGVO und GoBD.
Server Hosting in Deutschland
Alle unsere Server werden in Deutschland gehostet.
Revisionssichere Datenspeicher
Daten können bis zu 10 Jahre auf revisionssicheren Servern gespeichert werden.
Zertifizierte Software
Die Softwarearchitektur wurde gemäß dem PS 880 des Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer entwickelt und als GoBD-konform zertifiert.
Automatisierte weltweite Pauschalen
Weltweite Pauschalen werden automatisch für Sie gemäß aktuellem BMF-Schreiben aktualisiert.
Automatisierte Tagespauschalen
Tagespauschale werden auf Basis der neuesten BMF-Richtlinien automatisch berechnet.
Automatisierte Systemanbindungen
Keine Buchung ohne Beleg möglich. Belege werden in alle Buchhaltungs- und ERP-Systeme übermittelt.
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Die Neufassung der GoBD
Das Bundesministerium für Finanzen hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) im Sommer 2019 neu gefasst.
Der Name ist sperrig, die Regelungen sind teils komplex – und für die Buchhaltung enorm wichtig. Wir stellen die wichtigsten Punkte in unserem Blog vor.
GoBD – Die wichtigsten Informationen im Überblick
Unternehmen müssen sich an die Grundsätze ordentlicher Buchführung halten, egal, ob sie diese in Papierform oder digital organisieren. Die GoBD regeln, welche rechtlichen Anforderungen für das Führen und Aufbewahren von Büchern und Geschäftsunterlagen in elektronischer Form in Deutschland einzuhalten sind. Diese Vorschriften gelten auch für die Reisekostenabrechnung.
Verpflegungsmehraufwand: Worauf Sie achten müssen
Wer aus beruflichen Gründen unterwegs ist, muss für seine Verpflegung tiefer in die Tasche greifen als im gewohnten Umfeld. Daher hat der Gesetzgeber geregelt, dass der sogenannte Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzbar ist. Doch ab wann kann man ihn geltend machen und wie bekommt man sein Geld erstattet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Übernachtungspauschale – alles, was Sie wissen müssen
Dienstreisen gehören für immer mehr Arbeitnehmer zum Tagesgeschäft. Die Kosten für Hotelübernachtungen muss der Arbeitnehmer nicht selbst tragen, sondern kann sie über die Übernachtungspauschale abrechnen. Doch häufig ist das Sammeln von Belegen der Pauschale vorzuziehen.
Wertvolle Zeiteinsparung für Buchhalter durch die 3-Monats-Regel
Circula erkennt automatisch Reisen, die unter die 3-Monats-Regel fallen und erspart Buchhaltern somit wertvolle Zeit. Bei der Evaluierung der Reisen werden deutsche Steuergesetze berücksichtigt, was den Buchhaltern die manuelle Berechnung der Reisezeit erspart. Circula berücksichtigt bei der Berechnung der Erstattung die steuerlich relevanten Pauschalen parallel zu den steuerfreien Pauschalen.
Alles, was Sie wissen müssen.
Ja, es ist prinzipiell möglich. Circula ist jedoch für Mitarbeiter außerhalb Deutschlands nicht in vollem Umfang nutzbar. Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit unserem Kundenbetreuer über mögliche Vorgehensweisen.
Circula ermöglicht die Kalkulation von Tagespauschalen und Fahrtkosten (Wegstreckenentschädigung) nach den Regeln des BRKG. Wir beraten Sie gern zur Umsetzung in Ihrem speziellen Fall. Buchen Sie sich hier Ihren unverbindlichen Termin.
Ja, Circula ist GoBD-konform und als ebensolche Software zertifiziert nach IDW PS 880 durch Eger, Färber & Kollegen Wirtschaftsprüfungs und Beratungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Das GoBD-Zertifikat für Circula können Sie sich hier ansehen.