Was die neue ESG-Berichtspflicht für Ihr Unternehmen bedeutet

5 Minuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
October 17, 2024
Vivecca Frank
Vivecca Frank
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Key Take-Aways

  1. Neue ESG-Berichtspflicht ab 2025: Ab 2025 verpflichtet eine neue EU-Richtlinie alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Nettoumsatz über 40 Millionen Euro zur umfassenden ESG-Berichterstattung, einschließlich Emissionsdaten.
  2. CO₂-Berichterstattung als Kernbestandteil: Unternehmen müssen ihre CO₂-Emissionen, insbesondere aus Geschäftsreisen und dem Arbeitsweg der Mitarbeitenden, erfassen und berichten. Diese Anforderung ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, mit dem Ziel, die Emissionen in Deutschland bis 2030 um 55 % zu senken.
  3. Bedeutung über die Compliance hinaus: Emissionsberichterstattung ist nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern auch eine geschäftliche Notwendigkeit. Unternehmen, die ihre Emissionen aktiv managen, erzielen nachweislich bessere Leistungen und werden von Verbrauchern, Investoren und Mitarbeitenden bevorzugt.
  4. Wichtige Berichtsstandards und Verifizierung: Unternehmen müssen anerkannte Berichtsstandards (GRI, TCFD, SASB) einhalten und sicherstellen, dass ihre Berichte von unabhängigen Dritten verifiziert werden, um Glaubwürdigkeit zu gewährleisten und den Erwartungen der Stakeholder wie Investoren, Kunden und Mitarbeitenden gerecht zu werden.

Über 70 % der Unternehmen betrachten das Klima laut der Boston Consulting Group als eine der wichtigsten ESG-Prioritäten.

Ab 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie zur ESG-Berichtspflicht, die auch viele bisher nicht berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland betrifft.

In diesem Blogbeitrag erklären wir, was die neuen Regeln bedeuten und wie Sie die ESG-Berichtspflicht umsetzen können.

ESG-Berichtspflicht: Die neue EU-Richtlinie im Überblick

Wann trifft die ESG-Berichtspflicht in Kraft?

Die gesetzliche Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen reicht weit über das Jahr 2025 hinaus: Schon seit 2017 müssen kapitalmarktorientierte Organisationen (sowie Versicherungen, Fondsgesellschaften und Banken) mit einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro und mehr als 500 Mitarbeitenden einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

Aufgrund des zunehmenden Drucks aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik hat die EU-Kommission für 2021 weitreichende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den Weg gebracht. Mit der CSRD werden die Berichtspflichten weiter verschärft. Künftig sollen alle Unternehmen in der EU mit mehr als 250 Mitarbeitenden einbezogen werden - unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt in drei Schritten in Kraft:

  • Ab dem 01. Januar 2024 für Unternehmen, für die schon die bestehende CSR-Richtlinie gilt
  • Ab dem 01. Januar 2025 für große Unternehmen (die Kriterien für diese Unternehmen finden Sie weiter unten im Absatz „Ist mein Unternehmen betroffen?”), für die die bestehende CSR-Richtlinie nicht gilt.
  • Ab dem 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU und für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
  • Für KMU gilt außerdem eine Opt-Out-Regelung während eines Übergangszeitraums, sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen

Was ist mit der CO₂-Berichtspflicht gemeint?

Im Rahmen der neuen CSRD-Berichtspflicht müssen Angaben zu den Treibhausgasemissionen des Unternehmens in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber jetzt damit beginnen müssen, die CO₂-Emissionen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfassen und zu berichten.

Dies betrifft vor allem den Bereich Mobilität und gilt sowohl für den Arbeitsweg als auch für alle Geschäftsreisen. Die Mess- und Berichtspflicht gilt für alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Warum sollen Arbeitgeber CO₂-Emissionen melden?

Die weltweiten CO₂-Emissionen müssen drastisch reduziert werden. Deshalb hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Durch ihren hohen Strom- und Energieverbrauch haben Unternehmen hier eine gesellschaftliche Verantwortung und spielen bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen eine zentrale Rolle.

ESG-Berichtspflicht: Die Ausgangslage in Deutschland

Anders als die oben genannte BCG-Umfrage vermuten lässt, geben im KfW Klimabarometers 2023 rund 70 % der befragten deutschen Unternehmen an, noch keine konkreten Pläne zur Reduktion ihrer Emissionen entwickelt zu haben. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer ESG-Berichtspflicht mag vorhanden sein – das Wissen um die Bedeutung der Emissionsberichterstattung für das eigene Unternehmen fehlt jedoch vielerorts noch.

ESG-Berichtspflicht 2025: Ist mein Unternehmen betroffen?

Die neue ESG-Berichtspflicht erweitert den bestehenden Rahmen für die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich. Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht betroffen. Darüber hinaus fallen alle nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen unter die neue Richtlinie, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Festangestellte
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 40 Millionen Euro

Warum die Emissionsberichterstattung eine geschäftliche Notwendigkeit und nicht nur eine regulatorische Anforderung ist

Die Emissionsberichterstattung wird immer mehr zu einer unternehmerischen Notwendigkeit. Ihre Bedeutung geht weit über die Erfüllung von regulatorischen Anforderungen hinaus, das belegt nicht zuletzt eine aktuelle CDP-Studie: Demnach beziffern die 215 größten Unternehmen der Welt die Auswirkungen von Klimarisiken auf ihr Geschäft auf nahezu 1 Billion US-Dollar – viele davon werden wahrscheinlich in den kommenden Jahren Realität.  

Deutsche Unternehmen müssen ihre Emissions-Bilanz verstehen, um diesen Risiken effektiv zu mindern. Der Einflussfaktor Klima ist aber nicht nur negativ: Die Landesbank Baden-Württemberg hat beispielsweise festgestellt, dass Unternehmen, die proaktiv Nachhaltigkeitsinitiativen ergreifen, höhere Leistungen erzielen und von Verbrauchern bevorzugt werden.

Damit steht die Emissionsberichterstattung auch bei Führungskräften und Investoren an oberer Stelle.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Interessengruppen für eine effektive Emissionsberichterstattung für Sie zusammengefasst:

  • Kunden: Verbraucher bevorzugen zunehmend Marken, die sich zu Nachhaltigkeit und Transparenz bekennen.
  • Investoren: Anleger priorisieren zunehmend Unternehmen mit starken ESG-Praktiken und einem Fokus auf verpflichtende Emissionsberichterstattung.
  • Mitarbeitende: Nachhaltigkeit, einschließlich Emissionsberichterstattung, ist ein Schlüsselfaktor bei der Gewinnung und Bindung von insbesondere jüngeren Talenten.

Die Anforderungen an Ihr ESG-Reporting

Welche Anforderungen stellt die neue, EU-weite Berichtspflicht an Ihr ESG-Reporting? Wichtig sind vor allem die folgenden Punkte:

Einhaltung der geforderten Standards

Ihr Reporting muss zunächst einmal international anerkannten Standards wie der GRI (Global Reporting Initiative), dem TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) oder dem SASB (Sustainability Accounting Standards Board) entsprechen.

Detaillierte Berichterstattung

Außerdem muss Ihr Unternehmen detaillierte Berichte zu verschiedenen Umweltaspekten (z.B. CO2-Emissionen, Wasserverbrauch), sozialen Aspekten (z.B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) und Governance-Aspekten (z.B. Unternehmensführung, Compliance) vorlegen.

Unbedingte Transparenz

Eine weitere Anforderung betrifft das Thema Transparenz: Sämtliche Berichte Ihres Unternehmens müssen klar, verständlich und transparent formuliert sein, um das Vertrauen von Stakeholdern und Investoren zu gewinnen.

Verifizierung durch Dritte

Die Verifizierung durch Dritte ist ebenfalls entscheidend: ESG-Berichte sollten immer von unabhängigen Dritten geprüft und verifiziert werden, um die Glaubwürdigkeit der Daten zu gewährleisten.

Vergleichbarkeit

Als Unternehmen sollten Sie außerdem darauf achten, dass Ihre ESG-Berichte vergleichbare und konsistente Daten enthalten, um eine Analyse über unterschiedliche Zeiträume und mit anderen Organisationen zu ermöglichen.

Konstante Berichterstattung über Fortschritte

Entscheidend ist auch die Berichterstattung über Ihre Fortschritte: Unternehmen müssen regelmäßig über die Fortschritte ihrer ESG-Ziele berichten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um neue Herausforderungen zu bewältigen.

Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen

Und last, but not least: Die Berücksichtigung Ihrer Stakeholder-Interessen. Ihr ESG-Reporting sollte die Interessen und Erwartungen Ihrer wichtigsten Stakeholder wie Investoren, Kunden und Mitarbeiter berücksichtigen.

Im Folgenden haben wir nochmal einmal alle Anforderungen für Sie zusammengefasst:

  1. Einhaltung der geforderten Standards
  2. Detaillierte Berichterstattung
  3. Unbedingte Transparenz
  4. Verifizierung durch Dritte
  5. Vergleichbarkeit
  6. Konstante Berichterstattung über Fortschritte
  7. Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen

Emissionsberichterstattung als geschäftliche Priorität begreifen

Im Folgenden fassen wir unser Fazit zum Thema CO2-Reportpflicht zusammen: Deutsche Unternehmen sollten ihre Emissionsberichterstattung verbessern, um den Vorschriften und Marktanforderungen langfristig gerecht zu werden. Dabei helfen vor allem moderne Softwarelösungen, die die Emissionsberichterstattung vereinfachen und sich in das übergeordnete Ausgabenmanagement integrieren.

Disclaimer

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Vivecca Frank
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