Key Take-Aways
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, bietet eine steuerliche Entlastung für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Kilometerpauschale.
Mithilfe der Pendlerpauschale können Kosten reduziert werden, die bei der Fahrt zur Arbeitsstelle entstehen, falls der Arbeitgeber:in diese nicht erstattet. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass nur eine Wegstrecke pro Arbeitstag angegeben werden darf. Das Finanzamt genehmigt bei einer Fünf-Tage-Woche maximal 220 Fahrten im Jahr.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro für jeweils die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Dieser Pauschalbetrag ab dem 21. Kilometer wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 0,38 Euro angehoben und soll bis 2026 gelten. Der Grund dafür sind die massiv gestiegenen Spritpreise, die auf die Verbraucher:innen zukommen sind.
Rechnung: Pendlerpauschale 2024
Beispielrechnung 1:
Personalmanagerin Lisa ist im Jahr 2021 an 200 Tagen 20 Kilometer als einfachen Weg zur Arbeit gefahren. Die absetzbare Entfernungspauschale für Lisa beträgt:
200 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro= 1200 Euro
Beispielrechnung 2:
Unternehmensberater Thomas hat bei Fahrten zur Arbeit 50 Kilometer an 220 Tagen im Jahr 2022 zurückgelegt. Die absetzbare Entfernungspauschale für Thomas beträgt:
220 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro= 1320 plus 220 Tage x 30 Kilometer x 0,38 Euro = 3.828 Euro.
Gilt die Pendlerpauschale nur für Autofahrer?
Die Entfernungspauschale gilt nicht nur für Fahrten mit dem Auto. Sie wird verkehrsmittelunabhängig gezahlt, das heißt, auch Fußgänger, Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer können von ihr profitieren.
Wichtig zu wissen: Für den Weg mit Motorrad/Moped, Fahrrad, ÖPNV oder auch in einer Fahrgemeinschaft dürfen maximal 4500 Euro im Jahr von der Entfernungspauschale abgesetzt werden. Diese 4500 Euro Höchstgrenze gilt jedoch nicht, wenn der eigene Pkw oder Dienstwagen für den Weg zu Arbeit verwendet wurde.
Wie erhält man die Pendlerpauschale?
Möchten Mitarbeiter:innen ihre Fahrtkosten erstattet bekommen, dann können sie das bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Entfernungspauschale wird dann im Rahmen der Werbungskosten steuerlich angerechnet. Belege sind dafür nicht erforderlich.
Unternehmen können ihre Angestellten zusätzlich unterstützen
Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sind auch in Deutschland deutlich zu spüren. Insbesondere die hohen Energiepreise machen dem Durchschnittsbürger:in schwer zu schaffen. Die Ampel-Regierung hat zwar zwei Energie-Entlastungspakete zusammengeschnürt, darunter fallen z. B. die Anhebung der Pendlerpauschale, eine Energiepreispauschale von 300 Euro, ein stark vergünstigtes ÖPNV-Ticket geltend für 90 Tage und zahlreiche weitere Maßnahmen. Aber was passiert, wenn diese finanzielle Unterstützung nicht ausreicht? Was können Unternehmen tun, um ihren Mitarbeitenden finanziell unter die Arme zu greifen?
Steigerung des Nettolohns mit steueroptimierten Mitarbeiter-Benefits
In einer krisengeprägten Zeit wie dieser wünschen sich alle eine bessere Zukunft. Eine Methode, um Mitarbeiter:innen durch diese schwierigen Tage zu bringen und ihnen zusätzlich Wertschätzung entgegenzubringen, ist das Einsetzen von attraktiven Mitarbeiter-Benefits.
Diese sind steueroptimiert und ermöglichen es, das Gehalt der Beschäftigten signifikant zu steigern. Arbeitgeber:innen können dabei 60 % im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung sparen und steigern ihre Mitarbeiterzufriedenheit immens. Welche Mitarbeiter-Benefits sich besonders eignen, sind:
Das Mobilitätsbudget
Die Antwort zu den stark gestiegen Energiepeisen ist das flexibel einsetzbare Mobilitätsbudget, welches für alle Mobilitätslösungen verwendet werden kann. Wirklich lohnen tut es sich für das Nutzen des ÖPNV, was mit steuerfreien Vergünstigungen belohnt wird. Unternehmen fördern somit ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten und präsentieren sich zusätzlich als attraktiver Arbeitgeber:in.
Der Essenszuschus
Steigende Lebensmittelpreise und der Wegfall einer Kantine im Home Office machen diesen Benefit besonders attraktiv. Mit dem steuerfreien bzw. pauschal besteuerten Essenszuschuss kann das Gehalt der Mitarbeiter:innen mit rund 1.300 € jährlich erhöht werden. Mitarbeiter:innen können ihren monatlichen Zuschuss ohne Anbieterbindung einsetzen – ob beim Lieferservice, Bäcker um die Ecke oder im Supermarkt.
Die Internetpauschale
Eine gut funktionierende Internetverbindung ist heutzutage wichtiger denn je – nicht nur, weil Remote- und Hybridarbeit zur neuen Normalität geworden sind, sondern weil der menschliche Kontakt oftmals nur virtuell stattfinden kann. Unternehmen haben die Möglichkeit die Internetkosten ihrer Mitarbeiter:innen mit bis zu 50 Euro monatlich zu bezuschussen und für mehr Wohlbefinden zu sorgen.
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