Kilometerpauschale 2023/2024 – Alles, was Sie wissen müssen

5 Minuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
October 25, 2024
Anna Lischke
Anna Lischke

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Infobox
Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht wurde. Krankheits- und Urlaubstage werden nicht berechnet. Darüber hinaus ist die Höhe der steuerlichen Entlastung gedeckelt: Derzeit beläuft sich die pro Kalenderjahr geltende Höchstgrenze auf 4.500 Euro. Auch darin unterscheidet sich die Pendler- von der Kilometerpauschale, da es für Letztere keine jährliche Höchstgrenze gibt.

Key Take-Aways

Kilometerpauschale 2024 für Dienstreisen

Wenn Mitarbeitende im Auftrag ihres Unternehmens eine Dienstreise unternehmen, können neben den Aufwendungen für die Verpflegung und Übernachtung die entstandenen Fahrtkosten ebenfalls rückerstattet werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Person mit ihrem privaten Pkw anstatt mit einem Firmenwagen fährt.

Da sich die Kostenberechnung für jeden individuell zurückgelegten Kilometer äußerst zeitaufwendig gestalten würde, führte der Gesetzgeber die Kilometerpauschale ein. Erfahren Sie im Folgenden mehr darüber, was in Bezug auf das Kilometergeld für Dienstreisen 2024 zu beachten ist.

Grundsätzlich wird bei der Vergütung der Fahrtkosten zwischen der Art des Transportmittels unterschieden.

Kilometerpauschale 2023/2024

Fahrzeugart Pauschale pro Kilometer
Pkw 0,30 Euro
Motorrad oder Moped 0,20 Euro

Hierbei spielt keine Rolle, ob die Fahrt im In- oder Ausland zurückgelegt wurde.

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist in den letzten Jahren gleich geblieben. Trotz der gestiegenen Kosten kommt es auch 2024 nicht zu einer Anhebung.

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Kilometerpauschale der vergangenen Jahre

Pkw Motorrad bzw. Moped
Km-Pauschale 2023 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2022 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2021 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2020 0,30 Euro 0,20 Euro

Beispiel für die Berechnung der Kilometerpauschale für Dienstreisen

Unternehmensberaterin Stefanie Müller reist für einen Geschäftstermin mit ihrem privaten Pkw vom Zentrum Berlins nach Hannover. Die Distanz für den Hin- und Rückweg der Dienstreise beträgt 580 km.

Somit hat sie Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 500 x 0,30 Euro = 174,00 Euro. Dabei spielt es bei der Berechnung grundsätzlich keine Rolle, ob die dienstlichen Kilometer im In- oder Ausland zurückgelegt wurden.

Beispielrechnung der Kilometerpauschale

Rechtlich fußt die Kilometerpauschale, auch Wegstreckenentschädigung genannt, auf dem Bundesreisekostengesetz § 5 (2). Dort wurde der Festbetrag von 0,30 EUR für jeden mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegten Kilometer festgelegt.

Die Erstattung der Fahrtkosten über die Kilometerpauschale kommt ausschließlich bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs zur Anwendung. Bei allen anderen Verkehrsmitteln (z. B. eigener Dienstwagen, Zugfahrten, Flüge, Taxis oder Busse), die geschäftlich Reisende nutzen, gilt, dass Originalbelege für die Abrechnung beim Arbeitgeber eingereicht werden müssen.

Wird die Kilometerpauschale immer erstattet?

Arbeitgeber sind nicht gesetzlich zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet. Stattdessen handelt es sich um einen Referenzwert des Bundesreisekostengesetzes.

Deshalb haben Unternehmen auch die Möglichkeit zur Auszahlung eines niedrigeren Betrags oder können auf die steuerfreie Erstattung gänzlich verzichten. In diesem Fall können Angestellte die angefallenen Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Dies geschieht über die Einkommensteuererklärung, in der die Auslagen als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Auch für Selbstständige gilt, dass sie die mit ihrem privaten Fahrzeug auf Dienstreisen zurückgelegten Kilometer in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei greifen für sie die gleichen Abrechnungssätze wie bei der Kilometerpauschale für Angestellte.

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Kilometerpauschale vs. Entfernungspauschale

Unter Arbeitnehmern herrscht oft erhebliche Unsicherheit bei der Differenzierung zwischen Kilometerpauschale und Entfernungspauschale. Oft werden beide Begriffe synonym verwendet oder miteinander verwechselt.

Das ist ein Fehler, denn die beiden Methoden unterscheiden sich grundsätzlich voneinander: Während es bei der Kilometerpauschale für Dienstreisen um die Erstattung der bei Dienstfahrten mit dem eigenen Fahrzeug entstandenen Kosten durch den Arbeitgeber geht, dreht sich die Entfernungspauschale um die Wegstrecke des Mitarbeitenden vom Wohnort zur Arbeitsstelle.

Diese auch als Pendlerpauschale bezeichnete Möglichkeit wird zudem nicht beim Arbeitgeber, sondern im Rahmen der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht.

Pendlerpauschale: Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte

Kilometerpauschale: Fahrt zu Auswärtstätigkeiten

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Länge der vergüteten Strecke. Bei der Kilometerpauschale für Dienstreisen wird der Hin- und Rückweg berücksichtigt. Demgegenüber kann bei der Entfernungspauschale für Pendler:innen lediglich die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden.

Rechtlich wird dies über das Einkommensteuergesetz geregelt. Diesem zufolge sind die Kosten für den Weg zur Arbeitsstelle steuerlich absetzbar, wobei neben Bahn- oder Bustickets auch eine Fahrtkostenpauschale für die gefahrenen Kilometer beim Finanzamt eingereicht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg mit dem Auto, Moped, Fahrrad oder zu Fuß erfolgt.

Kilometerpauschale und Entfernungs- bzw- Pendlerpauschale werden häufig miteinander verwechselt.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Höhe der Rückerstattung. Der oben beschriebene einheitliche Satz von 0,30 beziehungsweise 0,20 Euro pro Kilometer für Dienstreisen gilt bei der Pendlerpauschale nicht immer. So können Arbeitnehmer:innen für Strecken von bis zu 20 Kilometern ebenfalls 0,30 Euro je Kilometer Euro absetzen. Ab Kilometer 21 steigt der Satz jedoch auf 0,38 Euro je Kilometer.

Im Gegensatz zur Kilometerpauschale zeigte sich der Staat in der Vergangenheit bei der Anpassung der Entfernungspauschale an die steigenden Lebenshaltungskosten etwas kulanter. So wurde der derzeit gültige Satz für längere Strecken rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben, denn zuvor konnten ab einer Wegstrecke von 21 Kilometern nur 0,35 Euro abgesetzt werden. Allerdings könnte diese Entlastung nicht von Dauer sein. Laut Bundestagsbeschluss soll die aktuelle Regelung Ende 2026 auslaufen. Im Jahr 2027 könnte dann wieder der ursprüngliche Satz von 0,35 Euro bei längeren Strecken gelten.

Pendlerpauschale – Beispielrechnung

Die Berechnung der Pendlerpauschale

Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer fährt täglich zehn Kilometer von seinem Wohnsitz zur Arbeitsstelle. Somit kann er 10 x 0,30 Euro = 3 Euro pro Werktag absetzen.

Beispiel 2: Eine Arbeitnehmerin fährt täglich 30 Kilometer von ihrem Wohnsitz zur Arbeitsstelle. In diesem Fall kann die Person 20 x 0,30 Euro = 6 Euro, zuzüglich 10 x 0,38 Euro = 3,80 und damit insgesamt 9,80 Euro pro Werktag absetzen.

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Automatische Berechnung mit Reisekosten-Apps

Die Abrechnung von auf Dienstreisen entstandenen Auslagen gestalten sich sowohl für die Angestellten als auch die Finanzbuchhaltung oftmals mühsam. So ist das Führen eines Fahrtenbuches, die manuelle Berechnung von Verpflegungsaufwänden oder das Abtippen von Reisedaten in Formulare für die Reisekostenabrechnung mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand verbunden.

Automatische Berechnung der Kilometerpauschale mit der Reisekosten-Software Circula

Hier kann der Einsatz von intelligenter Reisekosten-Software helfen. Sie ermöglicht es Unternehmen, das Reisekosten- und Spesenmanagement zu digitalisieren, wodurch Mitarbeitende von der wiederkehrenden Mehrarbeit bei der Reisekostenabrechnung entlastet werden.Die Reisekosten-App von Circula bietet Benutzern die Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der zurückgelegten Distanz und zur Berechnung sämtlicher Pauschalbeträge. Die Entfernung wird dabei nach Eingabe der Start- und Zieladresse anhand von Google Maps errechnet. Auch für eventuell gefahrene Umwege wird vorgesorgt, denn diese können durch eine separate Eingabe in der App ergänzt werden.

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Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Anna Lischke
Anna Lischke

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