Kilometerpauschale 2024/2025 – Alles, was Sie wissen müssen

5 Minuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
December 5, 2024
Anna Lischke
Anna Lischke
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Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht wurde. Krankheits- und Urlaubstage werden nicht berechnet. Darüber hinaus ist die Höhe der steuerlichen Entlastung gedeckelt: Derzeit beläuft sich die pro Kalenderjahr geltende Höchstgrenze auf 4.500 Euro. Auch darin unterscheidet sich die Pendler- von der Kilometerpauschale, da es für Letztere keine jährliche Höchstgrenze gibt.

Key Take-Aways

  • Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem Pkw liegt für 2025 bei 0,30 Euro.
  • Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem Pkw liegt für 2024 bei 0,30 Euro.
  • Die Kilometerpauschale sollte nicht mit der Pendler- bzw. Entfernungspauschale verwechselt werden.

Kilometerpauschale 2025 für Dienstreisen

Wenn Mitarbeitende im Auftrag ihres Unternehmens eine Dienstreise unternehmen, können neben den Aufwendungen für die Verpflegung und Übernachtung die entstandenen Fahrtkosten ebenfalls als Reisekosten rückerstattet werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Person mit ihrem privaten Pkw anstatt mit einem Firmenwagen fährt.

Weil die Kostenberechnung für jeden individuell zurückgelegten Kilometer sehr zeitaufwendig ist, hat der Gesetzgeber die Kilometerpauschale eingeführt. Diese Pauschale wird in Cent pro Kilometer angegeben und unterscheidet sich je nach Fahrzeugtyp. Im folgenden Blogpost erfahren Sie mehr darüber, was Sie in Bezug auf das Kilometergeld für Dienstreisen 2025 beachten müssen.

Kilometerpauschale 2025

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Vergütung von Fahrtkosten zwischen der Art des Transportmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt im In- oder Ausland zurückgelegt wurde:

Fahrzeugart Pauschale pro Kilometer
Pkw 0,30 Euro
Motorrad oder Moped 0,20 Euro

Ganz wichtig: Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist in den letzten Jahren gleich geblieben. Auch im Jahr 2025 ist es trotz der gestiegenen Kosten nicht zu einer Anhebung gekommen.

Achtung: Die Kilometerpauschale und die Pendlerpauschale unterscheiden sich in der Berechnung der einfachen Strecke zum Arbeitsort. Während die Kilometerpauschale für jede gefahrene Strecke gilt, berücksichtigt die Pendlerpauschale nur den Arbeitsweg und bietet eine finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer.

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Kilometerpauschale der vergangenen Jahre

Pkw Motorrad bzw. Moped
Km-Pauschale 2025 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2024 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2023 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2022 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2021 0,30 Euro 0,20 Euro
Km-Pauschale 2020 0,30 Euro 0,20 Euro

Beispiel für die Berechnung der Kilometerpauschale für Dienstreisen

Schauen wir uns die Berechnung der Kilometerpauschale und die damit verbundene Fahrtkostenerstattung anhand eines Beispiels einmal genauer an: Unternehmensberaterin Stefanie Müller reist für einen Geschäftstermin mit ihrem privaten Pkw vom Berliner Stadtzentrum nach Hannover. Die Distanz für den Hin- und Rückweg der Dienstreise beträgt 580 km.

Damit hat sie Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 580 x 0,30 Euro = 174,00 Euro. Dabei spielt es bei der Berechnung grundsätzlich keine Rolle, ob die dienstlichen Kilometer im In- oder Ausland zurückgelegt wurden.

Beispielrechnung der Kilometerpauschale
Beispielrechnung der Kilometerpauschale

Rechtlich fußt die Kilometerpauschale, auch Wegstreckenentschädigung genannt, auf dem Bundesreisekostengesetz § 5 (2). Dort wurde der Festbetrag von 0,30 EUR für jeden mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegten Kilometer festgelegt.

Die Erstattung der Fahrtkosten über die Kilometerpauschale kommt ausschließlich bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs zur Anwendung. Bei allen anderen Verkehrsmitteln (z. B. eigener Dienstwagen, Zugfahrten, Flüge, Taxis oder Busse), die geschäftlich Reisende nutzen, müssen Originalbelege für die Abrechnung beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Was ist die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale ist ein festgelegter Betrag, der pro gefahrenem Kilometer erstattet wird, wenn Angestellte eine Dienstreise mit ihrem privaten Pkw unternehmen. Diese Pauschale wird auch als Reisekostenpauschale, Spritpauschale oder Dienstreisepauschale bezeichnet. Sie dient dazu, die Fahrtkosten, die während einer dienstlichen Reise entstehen, zu decken. Wichtig zu wissen ist, dass die Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Unternehmen können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Fahrtkosten ihrer Mitarbeitenden übernehmen.


Wird die Kilometerpauschale immer erstattet?

Arbeitgeber sind nicht gesetzlich zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet. Stattdessen handelt es sich um einen Referenzwert des Bundesreisekostengesetzes.

Deshalb haben Unternehmen auch die Möglichkeit zur Auszahlung eines niedrigeren Betrags oder können auf die steuerfreie Erstattung gänzlich verzichten. In diesem Fall können Angestellte die angefallenen Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Dies geschieht über die Einkommensteuererklärung, in der die Auslagen als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Auch für Selbstständige gilt, dass sie die mit ihrem privaten Fahrzeug auf Dienstreisen zurückgelegten Kilometer in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei greifen für sie die gleichen Abrechnungssätze wie bei der Kilometerpauschale für Angestellte.

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Steuerliche Behandlung

Die Kilometerpauschale kann steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Fahrtkosten für dienstliche Reisen als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung anzugeben. Dies erfolgt unter dem Punkt „Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten“ in der Anlage N. Unternehmen können die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben beim Finanzamt absetzen. Dadurch können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem sie die Fahrtkosten entsprechend geltend machen.

Kilometerpauschale vs. Entfernungspauschale

Unter Arbeitnehmern herrscht oft erhebliche Unsicherheit bei der Differenzierung zwischen Kilometerpauschale und Entfernungspauschale. Oft werden beide Begriffe synonym verwendet oder miteinander verwechselt.

Das ist ein Fehler, denn die beiden Methoden unterscheiden sich grundsätzlich voneinander: Während es bei der Kilometerpauschale für Dienstreisen um die Erstattung der bei Dienstfahrten mit dem eigenen Fahrzeug entstandenen Kosten durch den Arbeitgeber geht, dreht sich die Entfernungspauschale um die Wegstrecke des Mitarbeitenden vom Wohnort zur Arbeitsstelle, also den Arbeitsweg.

Diese auch als Pendlerpauschale bezeichnete Möglichkeit wird zudem nicht beim Arbeitgeber, sondern im Rahmen der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht.

Pendlerpauschale: Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte

Kilometerpauschale: Fahrt zu Auswärtstätigkeiten

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Länge der vergüteten Strecke. Bei der Kilometerpauschale für Dienstreisen wird der Hin- und Rückweg berücksichtigt. Demgegenüber kann bei der Entfernungspauschale für Pendler:innen lediglich die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden.

Rechtlich wird dies über das Einkommensteuergesetz geregelt. Diesem zufolge sind die Kosten für den Weg zur Arbeitsstelle steuerlich absetzbar, wobei neben Bahn- oder Bustickets auch eine Fahrtkostenpauschale für die gefahrenen Kilometer beim Finanzamt eingereicht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg mit dem Auto, Moped, Fahrrad oder zu Fuß erfolgt.

Eine Frau sitzt im Auto und hat eine Hand am Lenkrad
Kilometerpauschale und Entfernungs- bzw- Pendlerpauschale werden häufig miteinander verwechselt.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Höhe der Rückerstattung. Der oben beschriebene einheitliche Satz von 0,30 beziehungsweise 0,20 Euro pro Kilometer für Dienstreisen gilt bei der Pendlerpauschale nicht immer. So können Arbeitnehmer:innen für Strecken von bis zu 20 Kilometern ebenfalls 0,30 Euro je Kilometer Euro absetzen. Ab Kilometer 21 steigt der Satz jedoch auf 0,38 Euro je Kilometer.

Im Gegensatz zur Kilometerpauschale zeigte sich der Staat in der Vergangenheit bei der Anpassung der Entfernungspauschale an die steigenden Lebenshaltungskosten etwas kulanter. So wurde der derzeit gültige Satz für längere Strecken rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben, denn zuvor konnten ab einer Wegstrecke von 21 Kilometern nur 0,35 Euro abgesetzt werden. Allerdings könnte diese Entlastung nicht von Dauer sein. Laut Bundestagsbeschluss soll die aktuelle Regelung Ende 2026 auslaufen. Im Jahr 2027 könnte dann wieder der ursprüngliche Satz von 0,35 Euro bei längeren Strecken gelten.

Pendlerpauschale – Beispielrechnung
Pendlerpauschale – Beispielrechnung

Die Berechnung der Pendlerpauschale

Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer fährt täglich zehn Kilometer von seinem Wohnsitz zur Arbeitsstelle. Somit kann er 10 x 0,30 Euro = 3 Euro pro Werktag absetzen.

Beispiel 2: Eine Arbeitnehmerin fährt täglich 30 Kilometer von ihrem Wohnsitz zur Arbeitsstelle. In diesem Fall kann die Person 20 x 0,30 Euro = 6 Euro, zuzüglich 10 x 0,38 Euro = 3,80 und damit insgesamt 9,80 Euro pro Werktag absetzen.

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Automatische Berechnung mit Reisekosten-Apps

Die Abrechnung von auf Dienstreisen entstandenen Auslagen gestalten sich sowohl für die Angestellten als auch die Finanzbuchhaltung oftmals mühsam. So ist das Führen eines Fahrtenbuches, die manuelle Berechnung von Verpflegungsaufwänden oder das Abtippen von Reisedaten in Formulare für die Reisekostenabrechnung mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand verbunden.

Automatische Berechnung der Kilometerpauschale mit der Reisekosten-Software Circula‍
Automatische Berechnung der Kilometerpauschale mit der Reisekosten-Software Circula

Hier kann der Einsatz von intelligenter Reisekosten-Software helfen. Sie ermöglicht es Unternehmen, das Reisekosten- und Spesenmanagement zu digitalisieren, wodurch Mitarbeitende von der wiederkehrenden Mehrarbeit bei der Reisekostenabrechnung entlastet werden.Die Reisekosten-App von Circula bietet Benutzern die Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der zurückgelegten Distanz und zur Berechnung sämtlicher Pauschalbeträge. Die Entfernung wird dabei nach Eingabe der Start- und Zieladresse anhand von Google Maps errechnet. Auch für eventuell gefahrene Umwege wird vorgesorgt, denn diese können durch eine separate Eingabe in der App ergänzt werden.

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Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Anna Lischke
Anna Lischke

Wichtige Fragen zur Kilometerpauschale

FAQs

Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale beträgt 0,30 Euro für jeden mit dem privaten Pkw zurückgelegten Kilometer. Bei einem Motorrad oder Moped sinkt der Satz auf 0,20 Euro je Kilometer.

Was war die Kilometerpauschale 2023?

Bei der Höhe der Kilometerpauschale gibt es trotz gestiegener Lebenshaltungs- und Treibstoffkosten keine Änderung. Diese lag auch in den vergangenen Jahren bei 0,30 und 0,20 Euro je Kilometer.

Was ist in der Kilometerpauschale enthalten?

In der Kilometerpauschale werden sämtliche mit der Fahrt verbundene Kosten abgegolten. Dazu zählen neben den Benzinkosten für die mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegten Kilometer auch anteilige Kosten für Reparaturen, Steuer, Versicherung und Verschleiß. Eine Ausnahme bilden Parkgebühren, die nicht durch die Pauschale abgedeckt werden. Diese müssen separat in einer Spesenabrechnung für Reisekosten angegeben werden.

Wann wird die Kilometerpauschale erhöht?

Bisher gibt es keine sicheren Hinweise darauf, dass es zu einer baldigen Erhöhung der Kilometerpauschale kommt. Deshalb dürfte nach jetzigem Stand auch die Kilometerpauschale 2025 bei 0,30 und 0,20 Euro pro Kilometer liegen.

Wie wird die Kilometerpauschale berechnet?

Wer im Rahmen einer Dienstreise mit seinem privaten Fahrzeug unterwegs ist, erhält eine Kilometerpauschale als Entschädigung. Diese liegt bei 0,30 Euro pro Kilometer für Pkw und bei 0,20 Euro bei Motorrad oder Moped. Nach Abschluss der Dienstreise müssen die gefahrenen Kilometer dem Arbeitgeber gegenüber angegeben und die Rückerstattung beantragt werden. Erleichtert wird die manuelle Erstellung durch den Einsatz von Reisekosten-Apps, die einen Großteil der Arbeit automatisieren und digital an die Buchhaltung des jeweiligen Unternehmens weiterleiten.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Kilometerpauschale und der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)?

Die Kilometerpauschale für Dienstreisen wird durch den Arbeitgeber rückerstattet. Sie wird für die mit einem privaten Fahrzeug zurückgelegten Fahrtwege zu beruflichen Anlässen gewährt. Die Pendlerpauschale bezieht sich auf den Arbeitsweg, den eine angestellte Person zwischen ihrem Wohnort und dem Arbeitsplatz täglich zurücklegt. Diese wird über die Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Zudem liegt die Entfernungspauschale ab dem 21. zum Arbeitsort zurückgelegten Kilometer seit 2022 bei 0,38 Euro.

Gibt es eine Kilometerpauschale für das Fahrrad?

Früher war dies tatsächlich der Fall, doch seit dem 1. Januar 2014 ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Bis dahin lag die Pauschale bei 0,05 Euro je zurückgelegtem Kilometer.

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