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Sachbezug

Mit dem Sachbezug können Beschäftigte einen steuerfreien Benefit von 50 EUR/Monat erhalten. Jetzt mehr darüber bei Circula erfahren!

5 min
Letztes Update:
September 3, 2024

Mit Hilfe von Mitarbeiterbenefits können Unternehmen ihren Beschäftigten zusätzliche steuerfreie Leistungen bereitstellen. Pro Monat ist ein Sachbezug von bis zu 50 Euro brutto pro Mitarbeiter:in möglich. Wir geben Ihnen alle Infos rund um Sachleistungen.

  • Der steuerfreie Sachbezug ist für Arbeitnehmer:innen mit bis zu 50 Euro brutto monatlich oder 600 Euro jährlich möglich.
  • Sachleistungen können Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit sowie Minijobber:innen und Azubis erhalten.
  • Bis zu 50 Euro pro Monat an Sachbezügen sind sozialversicherungs- und steuerfrei.
  • Sachbezüge können vielfältig genutzt werden, z.B. für Sportstudios, Material zur beruflichen Weiterbildung oder Sprachkurse.
  • Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf Sachleistungen.

Was gilt als Sachbezug?

Als Sachbezug gelten materielle Einkünfte, die Arbeitnehmer:innen nicht in Form von Geld erhalten. Sachbezüge werden auch Mitarbeiter-Benefits oder kurz „Benefits“ genannt. Bei diesen Gehaltsnebenleistungen handelt es sich um Dienstleistungen oder Produkte, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten geben.

Grundsätzlich fallen auch Sachbezüge steuerrechtlich unter Einnahmen, sie werden wie Geld behandelt. Entsprechend geht das Gesetz bei entsprechenden Gütern von einem „geldwerten Vorteil“ aus und es gilt Steuerpflicht. Anteilig am Gegenwert einer Sachleistung müssen Arbeitnehmer Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsabgaben bezahlen.

Allerdings hat der Gesetzgeber für Sachleistungen eine Freigrenze vorgegeben. Bis zu einer Summe von monatlich 50 Euro brutto werden Sachleistungen nicht zum Arbeitslohn gezählt. Sie werden steuerfreie Sachbezüge genannt. Daneben gibt es noch die steuerbegünstigten Sachleistungen.


Gesetzliche Vorgaben zum Sachbezug 2022

Seit Januar 2022 gilt der 50-Euro-Sachbezug in Deutschland. Dabei handelt es sich um die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge. Zuvor lag die Freigrenze noch bei 44 Euro für den Sachbezug.

Mit der Neuregelung des Sachbezugs durch das Bundesfinanzministeriums wurde auch der Umgang mit Gutscheinkarten und Sachbezugskarten genauer gefasst. Demnach gelten Gutscheine nur noch als Sachbezug, wenn damit Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden und sich die Gutscheine auf ein sogenanntes „begrenztes Netzwerk“, also eine bestimmte Handelskette oder einen eingegrenzten Geltungsbereich sowie eine begrenzte Produktpalette abdecken, z.B. als Tankgutschein oder Gutschein für ein Fitnessstudio. Mit der Neuregelung erhöht sich der steuerfreie Sachbezug pro Jahr pro Mitarbeiter:in auf bis zu 600 Euro.


Sachgeschenke sind bis zu 60 Euro steuerfrei

Zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zu anderen Anlässen können Unternehmen ihren Beschäftigten Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei schenken.

Steuerfreie oder steuerreduzierte Sachbezüge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Sachbezüge lassen sich auf unterschiedliche Weise realisieren:

  • Erholungsbeihilfe: Mit dem Zuschuss zu den Erholungskosten können Firmen ihren Beschäftigten bis zu 600 Euro der Kosten für Reha-Urlaub oder Kuren steuerfrei erstatten. Liegt das Erholungsgeld über der Freigrenze, muss es zu 25 Prozent pauschal versteuert werden.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung lassen sich bis zu 600 Euro steuerfrei für Mitarbeitende verwenden. Hierzu gehören z.B. Yogakurse, Rückenschulungen oder die Anschaffung von ergonomischen Sitzmöbeln.
  • Elektronik: Firmenhandys oder Computer können über Sachbezüge mit bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei bezuschusst werden.
  • Kommunikation: Für die Nutzung von Internet oder als Zuschuss zu den Telefongebühren können Sachbezüge eingesetzt werden. Diese müssen Arbeitnehmer:innen dann mit 25 Prozent als geldwerten Vorteil pauschal besteuern.
  • Fahrtkostenzuschuss: Als Sachbezug gelten Jobtickets oder Mobilitätszuschüsse. Hier müssen Arbeitgeber auf die unterschiedlichen Regelungen zur Versteuerung achten.
  • Kindergartenzuschuss: Arbeitgeber können sich an den Kosten für den Kindergarten beteiligen. Der Sachbezug für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder ist steuerfrei.
  • Teamevents: Bis zu zwei Veranstaltungen im Wert von bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter:in können Unternehmen steuerfrei durchführen. Hierzu zählen Teambuilding-Maßnahmen ebenso wie Teamevents, Firmenfeiern oder die jährliche Weihnachtsfeier.

Das müssen Unternehmen bei Sachbezügen beachten

  • Der Sachbezug ist auf alle Mitarbeitende im Unternehmen anwendbar.
  • Die Leistung darf nicht in Form von Bargeld erfolgen.
  • Der Sachbezug erfolgt zusätzlich zum Arbeitslohn und ist kein Bestandteil desselben. Entsprechend lässt sich der Sachbezug nicht in Form einer Entgeltumwandlung wie bei der betrieblichen Altersvorsorge realisieren.
  • Beim Überschreiten der Freigrenze von 50 Euro pro Monat wird der gesamte Sachbezug versteuert und es entfallen Sozialversicherungsbeiträge dafür.
  • Unternehmen müssen nachweisen können, wann der Sachbezug geleistet wurde.

Steuerrechtliche Grundlagen für Sachbezüge:

Die Verwaltung und Abrechnung von Sachbezügen können sehr aufwändig sein. Mit der App von Circula setzen Firmen auf ein einfaches und kostensparendes Tool, um Mitarbeiter-Benefits bereitzustellen. Gleichzeitig stellt die App sicher, dass monatliche Steuerfreigrenzen bei der Nutzung des Sachbezugs nicht überschritten werden.