Wer kleine Kinder hat und arbeiten muss, benötigt eine entsprechende Betreuung. Die kann abhängig mehrere hundert Euro pro Monat kosten. Mit dem Kindergartenzuschuss können Unternehmen Mitarbeitende mit nichtschulpflichtigen Kindern steuerfrei unterstützen.
Was ist der Kindergartenzuschuss?
Als Kindergartenzuschuss wird ein finanzieller Zuschuss bezeichnet, den ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt geben kann. Mit dem Kitazuschuss beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Kinderbetreuung oder Verpflegung von nichtschulpflichtigen Kindern. Das sind in Deutschland in der Regel kleine Kinder bis zu einem Alter von fünf oder sechs Jahren.
Neben der finanziellen Entlastung für Mitarbeitende soll es der Kinderbetreuungszuschuss es Arbeitnehmer:innen erleichtern, ihrer Arbeit nachzugehen. Im besten Fall profitieren somit Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen von dieser Bezuschussung. Grundsätzlich gilt der Kindergartenzuschuss als wichtiger Baustein, um Angestellten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Wie hoch fällt der Kindergartenzuschuss aus?
Ein Kitazuschuss beinhaltet alle Leistungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn erbringen kann und die sich sowohl auf die Kinderbetreuung als auch -verpflegung oder -unterbringung beziehen kann. Die Höhe des Kitazuschusses ist nicht festgelegt und Arbeitgeber können die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung in voller Höhe steuerfrei übernehmen. In diesem Fall ist der Kindergartenzuschuss ein Sachbezug, der ausschließlich für diesen einen Zweck genutzt werden darf.
Gesetzliche Grundlage für den Kitazuschuss liefert § 3 Nr. 33 EstG.
Ist ein Kitazuschuss steuerfrei?
Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass der Kindergartenzuschuss steuerfrei und von Sozialabgaben befreit ist. Damit das auch so bleibt, muss der Zuschuss zusätzlich zum eigentlichen Lohn gezahlt werden. Die Zahlung kann monatlich oder einmalig pro Jahr erfolgen.
Weitere Voraussetzungen für Steuerfreiheit des Kitazuschusses:
- Die betroffenen Kinder dürfen noch nicht schulpflichtig sein. Der Zuschuss gilt nur für nichtschulpflichtige Kinder.
- Es besteht eine Nachweispflicht. So müssen Eltern Belege über die an eine Kita gezahlten Beiträge vorlegen können. Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, diese Belege im Original aufzubewahren. So soll eine doppelte Bezuschussung ausgeschlossen werden.
Gut zu wissen: Für den Bezug des Kitazuschusses ist es irrelevant, ob welches Elternteil die Kitagebühren bezahlt. Jeder Erziehungsberechtigte kann den Kitazuschuss erhalten. Wenn aber ein Elternteil den Zuschuss vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommt, kann das andere natürlich nicht auch einen Zuschuss von seinem Arbeitgeber erhalten.
Wichtig: Wird für die Gewährung des Kitazuschusses eine Gehaltsumwandlung gewählt, entfällt das Privileg der Steuerfreiheit für diesen Zuschuss. Allerdings kann der steuerfreie Kitazuschuss andere freiwillige Sonderzahlungen des Arbeitgebers ersetzen, z.B. das Weihnachtsgeld.
Wann sind Kinder schulpflichtig?
Schulpflicht besteht nicht, wenn
- das Kind das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- das Kind im laufenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr nach dem 30. Juni noch nicht vollendet hat.
Für welche Einrichtungen lässt sich der Kindergartenzuschuss anwenden?
Für die steuerfreie Bezuschussung der Betreuungskosten spielt die Art der Betreuung oder Unterbringung keine entscheidende Rolle. Die Einrichtung muss lediglich für die Betreuung und Unterbringung von Kindern ausgelegt sein. Somit kann der Zuschuss sowohl für betriebliche als auch außerbetriebliche Kindertagesstätten, Krippen oder andere Formen der Betreuung genutzt werden. Auch die Kosten für einen Hort oder eine Tagesmutter können über den Kitazuschuss steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden.
Diese Leistungen sind vom Kitazuschuss ausgenommen
Sobald der Arbeitgeber Kosten übernimmt, die nicht primär mit der Kinderbetreuung oder -unterbringung zusammenhängen, werden die Zuschüsse lohnsteuerpflichtig. Dies können Kosten für Unterricht oder für den Transport der Kinder, z.B. vom Wohnort bis zur Kita, sein.
Der Kindergartenzuschuss als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung
Für Beschäftigte in Unternehmen stellen gerade die Unterbringung und Betreuung von kleinen Kindern eine große Herausforderung dar. Viele Mitarbeitende sehen deshalb nur in der Arbeitszeitverkürzung eine Möglichkeit, um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Der Kitazuschuss ist jedoch ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um ihren Beschäftigten gerade diese Vereinbarkeit zu ermöglichen. Auf diese Weise wird der Zuschuss zu einem wichtigen Aspekt im Employer Branding und elementar für die Mitarbeiterbindung.
Ein weiterer großer Vorteil des Kitazuschusses besteht darin, dass er unabhängig von weiteren Mitarbeiter-Benefits wie einem Essenszuschuss, einem Mobilitätsbudget oder einer Internetpauschale an keine Obergrenze gebunden ist. Die Kinderbetreuung kann somit unabhängig von anderen Limits bei Sachbezügen steuerfrei gewährt werden.