Definition
Mithilfe der Internetpauschale können Unternehmen die Internetkosten ihrer Mitarbeiter:innen monatlich mit bis 50 Euro bezuschussen. Der Gesetzgeber hat die Internetpauschale geschaffen, um die Nutzung der neuen Medien in Privathaushalten zu fördern. Rechtsgrundlage für die steuerfreie Internetpauschale des Arbeitgebers ist das Einkommensteuergesetz (LStR) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG (Lohnsteuerrichtlinie (LStR) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).
Was ist die Internetpauschale?
Mit der Internetpauschale können Arbeitgeber:innen die laufenden Internetkosten (bis zu 50 € pro Monat) ihrer Mitarbeiter:innen übernehmen. Die Internetpauschale kann unabhängig davon gewährt werden, ob der Arbeitnehmer:in von zu Hause aus oder im Büro des Unternehmens arbeitet. Auch spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter:in den Internetanschluss für betriebliche Zwecke nutzt oder rein privat. Zu den anrechenbaren Kosten gehören die Grundgebühren für den Internetzugang (z. B. DSL- oder Kabel-Internetvertrag) und die Kosten für Hardware und Ausstattung (z. B. Modem, Computer, Anschluss usw.). Mobiltelefonverträge und Streaming-Dienste sind ausgeschlossen.
Steuerliche Regelungen der Internetpauschale
- Für den Arbeitgeber:in:
Aus Vereinfachungsgründen kann jeder Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer:in angegebenen Betrag für laufende Internetnutzungskosten ohne weitere Prüfung pauschal mit 25 % versteuern, sofern der Freibetrag 50 Euro pro Monat nicht übersteigt (2022). Zudem ist die Internetpauschale sozialversicherungsfrei.
- Für den Mitarbeiter:in
Für den Arbeitnehmer ist die Geldleistung völlig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Rechtlicher Hintergrund der Internetpauschale
Der Gesetzgeber hat die Internetpauschale ins Leben gerufen, um die Nutzung der neuen Medien in Privathaushalten zu fördern. Sie ist nicht dazu gedacht, Beschäftigten die Kosten zu erstatten, die entstehen, wenn sie den privaten Internetanschluss für dienstliche Zwecke nutzen. Vielmehr geht es um die private Nutzung des Internets. Rechtsgrundlage für die steuerfreie Internetpauschale des Arbeitgebers ist die Lohnsteuerrichtlinie (LStR) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG (Lohnsteuerrichtlinie (LStR) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).
Vorteile der Internetpauschale für Unternehmen und Mitarbeiter:innen
Will man das Nettogehalt eines Arbeitnehmers durch eine klassische Bruttolohnerhöhung um 600,00 Euro pro Jahr erhöhen, muss man mindestens den doppelten Betrag ausgeben. Mit der Internetpauschale (z. B von Circula) können Unternehmen das Gehalt ihrer Mitarbeiter:innen um bis zu 600,00 Euro Jahr erhöhen und im Vergleich zur einer klassischen Gehaltserhöhung Kosten sparen. Zudem zeigen Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung und schaffen die Grundlage für einen angemessenen Telearbeitsplatz.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Damit die Kosten der Internetpauschale auch korrekt abgesetzt werden können, müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Zum einen darf die Internetpauschale nur für die tatsächlichen Internetkosten gewährt werden. Zum anderen sollten Unternehmen und Beschäftigte die Rahmenbedingungen schriftlich festhalten. Als relevanter Nachweis dienen Rechnungen und andere Vertragsdokumente zum Internetanschluss des Mitarbeiters.
Die Internetpauschale umsetzen – ganz einfach mit Circula
Mit Circula können Unternehmen alle Vorzüge der Internetpauschale bei minimalem Verwaltungsaufwand nutzen:
- Schnelle Implementierung:
Nach der Unterzeichnung eines kurzen Vetragszusatzen müssen Beschäftigte nur noch die Höhe ihrer Internetkosten angeben, um die Internetpauschale ausgezahlt zu bekommen.
- Automatisierte Einreichung:
Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Nach der Einrichtung wird die Internetpauschale automatisch jeden Monat an die Mitarbeiter:innen ausgeschüttet.
- Integrationen zur Lohnbuchhaltung:
Die Internetpauschalbeträge können für die Lohnabrechnung nahtlos an DATEV LODAS, LuG oder jedes andere Lohnabrechnungssystem weitergeleitet werden.
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Fazit
Das Internet ist unser ständiger Wegbegleiter, egal ob auf der Arbeit oder für private Zwecke. Die wenigsten Mitarbeiter:innen erhalten jedoch einen Internetzuschuss. Dabei bringt die Internetpauschale nicht nur viele Vorteile für die Arbeitnehmer:innen, sondern auch für das Unternehmen, welches kostengünstig den Lohn der Beschäftigten steigert und dabei die Mitarbeiterzufriedenheit erheblich fördert.