Firmenwagen
war gestern
Mit unserem individuell konfigurierbarem Mobilitätsbudget können Sie alle Arten von Mobilität zur Arbeit oder auch privat monatlich bezuschussen - teilweise komplett steuerfrei.
Fördern Sie alle Arten von Mobilität mit einem Klick.
Ein Benefit für alle
Bieten Sie Ihrem Team die nötige Flexibilität. Egal wie Sie zur Arbeit kommen, alle Verkehrsmittel werden akzeptiert.
Nachhaltigkeit belohnen
Anders als bei Tankkarten oder Firmenwagen können Sie mit Circula auch umweltbewusste Verkehrsmittel bezuschussen.
Einfach auszurollen
Implementierung in wenigen Stunden, Unterstützung bei Rollout durch Vertragsvorlagen, Trainings und Manuals.
Überall unterwegs.
Alle Kosten berücksichtigt.
Alle Kosten berücksichtigt.
Steuerfrei oder steueroptimiert
Öffentliche Verkehrsmittel sind seit 2019 komplett steuerfrei. Wir bieten zwei Steuermodelle an, damit Sie die Möglichkeit haben, alle Verkehrsmittel zu fördern.
In 5 einfachen Schrittenzum Mobilitätsbudget
Nutzer einladen & Benefits zuweisen
Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits Gruppen“ zu.
Belege per App einreichen
Mitarbeitende reichen die Belege für ihre monatlichen Mobilitätsausgaben einfach per App ein.
Prüfung und Nettolohnoptimierung
Wir prüfen alle eingereichten Belege auf Rechtskonformität und berechnen die maximale Nettolohnoptimierung.
Datenübertragung an Lohnbuchhaltung
Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.
Auszahlung mit dem nächsten Gehalt
Die eingereichten Kosten werden mit dem nächsten Gehalt erstattet. Alle ausgezahlten Benefits werden auf den Gehaltsnachweisen rechtskonform aufgeführt.
Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.
Probieren Sie es selbst aus
In wenigen Schritten zum Mobilitätsbenefit. In unserer interaktiven Produkt-Demo zeigen wir Ihnen, wie einfach dieser Benefit in der Praxis ist.
Exklusives Partner-Angebot für Kunden
Unsere Kunden erhalten attraktive Rabatte für Sixt Neuwagen Leasing durch unseren Partner Allane Mobility Group.
Alles, was Sie wissen müssen.
Ja, Mitarbeitende können Kraftstoffkosten in der Kategorie „Individualverkehr“ geltend machen – auch für Privatfahrten mit dem PKW. Beachten Sie, dass diese Kosten normal versteuert werden müssen.
Alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Deutschlands sind steuerfrei. Für Fahrten im Individualverkehr (z.B. Taxi, Roller, Carsharing) und im Fernverkehr (ICE, IC) werden die üblichen Steuern gezahlt.
Ausnahmen: Handelt es sich bei der Fahrt um einen Arbeitsweg mit einem Fernverkehrsmittel, werden für diese Fahrt keine Steuern fällig.
Die Unternehmen können den Betrag, den sie ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen wollen, frei festlegen. Auf diese Weise bleiben Sie flexibel und bieten Ihrem Team einen individuellen Benefit.
Nein, die Zusätzlichkeitserfordernis ist laut Rechtssprechung des BMF ein zentrales Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung und damit ihre Grundvoraussetzung. Sprich, nur wenn das Mobilitätsbudget tatsächlich zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird, können Unternehmen von der Steuerbefreiung profitieren.
Hierzu regelte das BMF in § 8 Abs. 4 EStG, dass das Zusätzlichkeitserfordernis nur dann erfüllt ist, wenn
- die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird;
- der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der anderen Leistung herabgesetzt wird;
- die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt wird und
- bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020. Ein neues BMF-Schreiben vom 5. Januar 2023 regelt zudem die Veranlaungszeiträume bis einschließlich 2019.
Nein, die Mitarbeitenden können frei entscheiden, für welche Fahrten sie ihr Budget verwenden – ob privat oder beruflich spielt keine Rolle. Dennoch muss die Fahrt klar von einer Geschäftsreise abzugrenzen sein, Geschäftsreisen können nicht mit dem Mobilitätsbudget ab- oder verrechnet werden. Geschäftsreisen können mit Circula Expenses abgerechnet werden.
Prinzipiell sind alle Verkehrsmittel erlaubt. Jedoch gibt es zwei Modelle aus Basis von Steuerunterschieden, die auf verschiedene Mitarbeitende oder -gruppen im Unternehmen angewendet werden können: a) komplett steuerfrei und b) teils steuerfrei, teils besteuert. ÖPNV und Pendelfahrten im öffentlichen Fernverkehr (nicht PKW) sind seitens des Gesetzgebers steuerfrei, jedoch werden Privatfahrten im öffentlichen Fernverkehr und Individualverkehr, z.B. Carsharing, E-Scooter, normal besteuert.
Wir bieten grundsätzlich zwei Steuer-Modelle für unseren Mobility Benefit an. Sie entscheiden sich als Unternehmen für eines der beiden Modelle: a) komplett steuerfrei oder b) sowohl steuerfrei, als auch pauschalversteuert mit 25 %. Im ersten Modell werden lediglich alle Fahrten im öffentlichen ÖPNV sowie berufliche Fahrten im Fernverkehr (Pendelfahrten) bezuschusst. Im zweiten Modell werden zusätzlich der Individualverkehr (z.B. Carsharing, e-Scooter, E-Bikes) sowie Privatfahrten im Fernverkehr bezuschusst.
Darüber hinaus besteht nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG die Möglichkeit, Bezüge, die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei wären, pauschal mit 25 % zu besteuern (Wahlrecht), mit der Folge der Minderung der Entfernungspauschale.